- Monitordienst
- Monitordienst,die regelmäßige Beobachtung des öffentlichen Funkverkehrs, des Hörfunk- und Fernsehsendebetriebs durch staatliche Kommunikationsbehörden, Fernmeldeverwaltungen, Nachrichtenagenturen und Informationsdienste; Rundfunkgesellschaften betreiben Monitordienst für eigene publizistische Zwecke oder zur Weiterverbreitung im Rahmen verwertungsrechtlicher Bestimmungen. Staats- und Verfassungsschutz sowie Polizeibehörden unterhalten Monitordienste für den öffentlichen und, im Rahmen besonderer Gesetze über das Post- und Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz, auch für den privaten Funk- und Fernsprechverkehr.Im Zweiten Weltkrieg wurden die öffentlichen und getarnten (Tarnsender) Rundfunkprogramme der Gegner und Neutralen wechselseitig mit hohem Aufwand abgehört, aufgezeichnet und für die Anfertigung von Nachrichtenspiegeln, Stimmungsberichten und zur Gegenpropaganda im »Ätherkrieg« verwendet. Monitordienste oder Abhördienste gab es in Großbritannien (BBC-Monitoring Service), den USA (Foreign Broadcast Intelligence Service), der UdSSR (Institut No. 205), in Deutschland 1940-45 als »Sonderdienst Seehaus« des Auswärtigen Amts und des Propagandaministeriums mit der Tarnbezeichnung »Rundfunktechnische Versuchsanstalt« in Berlin-Wannsee.
Universal-Lexikon. 2012.